Fleischbeschaustempel – oval, tief graviert, nach EU-Vorgabe gefertigt
Ein Fleischbeschaustempel muss zwei Dinge gleichzeitig leisten: Er muss der Verordnung entsprechen, bis auf den Millimeter, und er muss auf feuchtem, warmem Fleisch einen Abdruck hinterlassen, den man noch nach Stunden lesen kann. Beides bekommt man nicht von der Stange.
Wir fertigen Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen seit über 30 Jahren im eigenen Meisterbetrieb in Auerbach im Vogtland – für Schlachtbetriebe, Wildbearbeitungsbetriebe und Veterinärämter in ganz Deutschland. Jeder Stempel entsteht nach Ihrer Zulassungsnummer, nicht nach einem Katalogmuster.
Wichtig: Aus „EG“ wird „EU“
Wenn auf Ihrem Stempel heute EG steht, hat er ein Ablaufdatum.
Die Europäische Union hat die Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft durch die Abkürzung für die Europäische Union ersetzt – beim Identitätskennzeichen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1141, beim Genusstauglichkeitskennzeichen durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1447. Bis zum 31. Dezember 2028 dürfen beide Fassungen verwendet werden. Danach nur noch „EU“.
Für Sie heißt das: Der vorhandene Stempel bleibt bis Ende 2028 gültig. Wer ohnehin Ersatz braucht – abgenutzte Gravur, zweiter Stempel für die zweite Schlachtlinie, neuer Standort –, sollte jetzt schon auf „EU“ umstellen. Beides ist während der Übergangsfrist zulässig, und Sie haben die Sache hinter sich, bevor es 2028 alle gleichzeitig versuchen. Ware, die vorher rechtmäßig gekennzeichnet wurde, darf weiter abverkauft werden.
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SEIDEL – Stempel und Kennzeichnung
Leerser Straße 3
08209 Auerbach/Vogtl.
03744 83300
Mo–Fr 7:30–17:00 Uhr